Der Online-Partnervermittler Parship darf ab sofort kein Geld mehr für die Erstellung eines Persönlichkeitsgutachtens von den Premium-Kunden verlangen, die ihren Vertrag wirksam widerrufen haben. Auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale gab das Partnervermittlungsunternehmen eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich das Persönlichkeitsgutachten nicht mehr vom Widerrufsrecht auszuschließen. Diese Regelung findet Anwendung auch auf bereits widerrufenen Verträge.