Mit Urteil vom 30.03.2010 – Az. 6 O 269/09  hat das Landgericht Düsseldorf der Klage gegen die … Bank AG wegen Verletzung der Beratungspflicht bei dem Erwerb von Zertifikaten der Emittentin Lehman Brothers Treasury Co. BV. in vollem Umfang statt gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht entschied, dass die beratende Bank mit der Empfehlung der Wertpapiere ihre Beratungspflichten verletzt habe. Insbesondere das von der Beklagten erstellte Risikoprofil, dessen Inhalt das Ergebnis des Beratungsgespräches wiedergeben sollte, stelle für die Anlageempfehlung keine tragfähige Grundlage dar.