Wer in einem professionellen Fitnessstudio trainiert, daraf darauf vertrauen, dass sich die Geräte in einem funktionsfähigen Zustand befinden. Den Betreiber des Studios treffen hohe Kontrollanforderungen. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, so haftet er seinen Kunden für den entstandenen Schaden, so das Landgericht Coburg.

LG Coburg Az.:  23 O 249/06