...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Verwaltungsrecht Seite 5 von 9

Bettensteuer in Erfurt vorerst zulässig

Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat entschieden, dass die von der Stadt Erfurt seit dem 01.01.2011 erhobene „Bettensteuer“ in Höhe von 5% des Übernachtungspreises vorläufig weiterhin erhoben werden darf. Bei der „Kulturförderabgabe“ handele es sich möglicherweise um eine örtliche Aufwandsteuer, die von der Stadt erhoben werden dürfe. Eine nähere Überprüfung der Satzung müsse dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren vorbehalten bleiben, so das Gericht.

OVG Weimar, Beschluss vom 17.08.2011, Az.: 3 EN 1514/10

Automatenvideothek darf nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten

Der Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen ist Baden-Württemberg weiterhin nicht erlaubt. Nach § 6 Abs. 1 des baden-württembergischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sind an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen. Eine solche öffentlich bemerkbare Arbeit stelle auch die automatisierte gewerbliche Vermietung von Videokassetten und DVD’s dar. Selbst wenn der Mietvorgang ohne Mitwirkung von Personal im Inneren eines Ladengeschäfts vorgenommen werde, handele es sich um einen typisch werktäglichen Lebensvorgang, der geeignet sei, die Sonntagsruhe zu beeinträchtigen, so das Gericht.

VGH Mannheim, Urteil vom 15.08.2011, Az.: 9 S 989/09

Polizist wird wegen Beihilfe zur verbotenen Prostitution und Mitwirkung im Pornofilm aus dem Dienst entfernt

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Entfernung eines Polizisten der Bundespolizei aus dem Dienst für zulässig erklärt, weil er wegen der Beihilfe zur Prostitution zu einer Geldstrafe verurteil wurde und in einem Pornofilm als Darsteller mitgewirkt hat. Der Beamte hat nach Ansicht des Gerichts schuldhaft ein schweres Dienstvergehen begangen und dadurch das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren.  Ein Beamter müsse innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf verlange, so die Stuttgarter Richter.

VG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2011, Az.: DB 23 K 5319/10

 

 

Streikverbot für Lehrer nicht rechtswidrig

Einem beamteten Lehrer, der wegen der Teilnahme an einem Streik seiner Unterrichtsverpflichtung nicht nachkommt, können die Dienstbezüge für den Tag, an dem gestreikt wurde, gekürzt werden. Darüber hinaus darf der Dienstherr dem Betroffenen eine Geldbuße auferlegen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den im Grundgesetz hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, wozu auch das allgemeine Streikverbot für Beamte zählt.

VG Osnabrück, Urteil vom 19.08.2011, Az.: 9 A 1/11, 9 A 2 /11

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