Hartz 4 – Empfängerin kann einen Schreibtisch verlangen
Eine Schülerin, die Hartz 4 Leistungen bezieht, hat einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Schreibtisch, wenn in der Wohnung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden. Das Sozialgericht ist der Meinung, die erstmalige Anschaffung eines Schülerschreibtisches ist eine „Erstausstattung für die Wohnung“, für die das Jobcenter die Kosten…