Rhein-Schiffe berechtigen den Mieter nicht zur Kürzung der Miete
Eine Mieterin aus Köln störten tuckernde und stinkende Schiffe auf dem Rhein. Sie beschloss daraufhin die Miete zu kürzen. Das durfte sie nicht, urteilte das Amtsgericht Köln. Es sei allgemein bekannt, dass auf dem Rhein Schiffe führen. Es komme auch kein Mieter an einer Straße mit einem großen Taxistand auf die Idee, zu behaupten, er…