Leiharbeitnehmer dürfen bei Personalratswahlen wählen und gewählt werden

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Leiharbeiter, die längerfristig in einer öffentlichen Dienststelle eingesetzt werden, bei der Personalratswahl sowohl wählen als auch gewählt werden dürfen. Maßgeblich für das personalvertretungsrechtliche …

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