Unerlaubte Telefonwerbung soll uninteressant werden
Dem Bundesrat geht der Verbraucherschutz nicht weit genug. Daher wurde am 13.05.2011 beim Bundestag ein Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes eingebracht. Danach sollen telefonisch geschlossene Verträge nur dann wirksam werden, wenn sie vom Verbraucher innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur…