...auch für Nichtjuristen

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Neues EU-Erbrecht kommt – Was ist zu beachten ?

EU-ErbrechtEtwa 900.000 Deutsche leben dauerhaft in einem anderen EU-Staat, ohne die Staatsangehörigkeit der „neuen Heimat“ zu besitzen. Für diese Bevölkerungsgruppe gibt es bald neue Regeln wenn es ums Thema Erbrecht und Vererben geht, denn ab 17. August 2015 gilt für Erbfälle mit Auslandsbezug eine neue EU-Verordnung. Die Idee, die dahinter steckt: das Erben in der EU soll vereinfacht werden, denn nach Schätzung der Bundesregierung gibt es ca. 450.000 Erbfälle mit Auslandsbezug pro Jahr. Was sich durch die neue Verordnung genau ändert und wer jetzt handeln sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Privatdetektiv – Wann darf der Arbeitgeber seine Angestellten bespitzeln?

PrivatdetektivEinem Bericht der Technikerkrankenkasse zufolge waren 2013 durchschnittlich 4,02 % der Erwerbsfähigen von den Ärzten arbeitsunfähig geschrieben. Dies entspricht einer Fehlzeit von mehr als 14 Tagen pro Person und Jahr. Nicht alle davon sind wirklich krank. Einige nutzen das System aus, um beispielsweise ein paar Tage extra frei neben dem Urlaub zu machen. Dieses Verhalten geht nicht nur zu Last der Kollegen, die dann für „Blaumacher“ einspringen müssen sondern hat für die Arbeitgeber nicht unerhebliche wirtschaftliche Folgen. Manche Arbeitgeber engagieren dann Privatdetektive, die die Mitarbeiter dann bespitzeln. Wann dies zulässig ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kann man per Internet geschlossenen Maklerverträge widerrufen?

Kann man einen im Internet geschlossenen Maklervertrag widerrufenNahezu jeder Makler hat die Vorteile, die das Internet bei der Vermarktung von Immobilien bietet, erkannt. Deshalb werden auch immer mehr Maklerverträge entweder direkt über die Homepage des Maklers oder eines der zahlreichen Immobilienportale geschlossen. Dass das Internet bei der Vermarktung der Objekte den Makler seiner Provision kosten kann, wenn er nicht ordnungsgemäß seine Kunden aufklärt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Jena.

Zahnersatz – Heil- und Kostenplan muss vor der Behandlung zur Krankenkasse

zahnersatzZahnersatz gehört zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. In den meisten Fällen müssen die Patienten allerdings Zuzahlungen aus eigener Tasche  leisten, um vernünftigen Zahnersatz zu bekommen, denn die Krankenkassen bezuschussen lediglich die günstigste Ausführung.  Um den eigenen Anteil an der Zahnarztrechnung zu reduzieren, muss vor der Behandlung bei der Krankenkasse ein sog. Heil- und Kostenplan eingereicht werden.  Wer sich daran nicht hält, muss unter Umständen die gesamte Zahnarztrechnung aus eigener Tasche bezahlen.

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