Kündigung – Auch in digitaler Form möglich
Der Ideenreichtum einiger Online-Unternehmer, wenn es um Erschwerung von Kündigungen von Verträgen geht, kennt offenbar keine Grenzen. Das Landgericht München I hat jetzt eine AGB-Klausel für unwirksam erklärt (Az. 12 O 18571/13), in der dem Verbraucher vorgeschrieben wurde, dass die Kündigung eines im Internet abgeschlossenen Vertrages ausschließlich auf dem postalischen Weg erfolgen muss.