Ein Schuler einer Berufsbildenden Schule, der eine Schlägerei anzettelt und dabei andere Schüler erheblich verletzt, kann dauerhaft von der Schule verwiesen werden. Die Schule dürfe ihre Schüler nicht dem Risiko aussetzen, ebenfalls Opfer solcher Übergriffe zu werden. Darüber hinaus gefährde ein weiterer Verbleib des Täters an der Schule auch den Unterrichtserfolg der anderen Schüler, weil deren Aufmerksamkeit durch die Anwesenheit eines unberechenbaren Mitschülers und die Angst vor dessen Verhalten beeinträchtigt werde, so das Gericht.

 VG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2011, Az.: 7 L 616/11