Das Landgericht Detmold hat entschieden, dass der Verkäufer, der eine Auktion abbricht, den verkauften Gegenstand zum zuletzt gebotenen Preis abgeben muss. Die Richter verurteilten eine Frau, die ihren Wohnwagen für 1 € anbot, die Auktion dann aber am nächsten Tag abbrach. Der Höchstbietende freut sich jetzt über einen Wohnwagen im Wert von 2000€, den er für 56 € ersteigert hat.

LG Detmold, Urteil vom 22.02.2012, Az.: 10 S 163/11