Abbruch einer Ebay-Auktion kann teuer werden

Das Landgericht Detmold hat entschieden, dass der Verkäufer, der eine Auktion abbricht, den verkauften Gegenstand zum zuletzt gebotenen Preis abgeben muss. Die Richter verurteilten eine Frau, die ihren Wohnwagen für 1 € anbot, die Auktion dann aber am nächsten Tag abbrach. Der Höchstbietende freut sich jetzt über einen Wohnwagen im Wert von 2000€, den er für 56 € ersteigert hat.

LG Detmold, Urteil vom 22.02.2012, Az.: 10 S 163/11