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Automatenvideothek darf nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten

Automatenvideothek darf nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten

Der Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen ist Baden-Württemberg weiterhin nicht erlaubt. Nach § 6 Abs. 1 des baden-württembergischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sind an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen. Eine solche öffentlich bemerkbare Arbeit stelle auch die automatisierte gewerbliche Vermietung von Videokassetten…

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