Als Bestätigung, dass er eine Arbeitsanweisung verstanden hat antwortet ein Arbeitnehmer mit „Jawohl, mein Führer“ und kassiert sofort eine verhaltensbedingte Kündigung von seinem Chef. Zu Unrecht, urteilt das LAG Rheinland Pfalz. In der Äußerung  liegt zwar ein deutliches Fehlverhalten des Mitarbeiters vor. Eine verhaltensbedingte Kündigung komme jedoch erst bei Wiederholung der Formulierung infrage, so die Mainzer Richter.

LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 20.01.2011, Az.: 11 Sa 353/10