Schlagwort: Untervermietung

Unberechtigte Untervermietung rechtfertigt die fristlose Kündigung

Unberechtigte Untervermietung rechtfertigt die fristlose Kündigung

Wenn Sie die ganze Wohnung oder nur einzelne Räume untervermieten wollen, sollten Sie vorher unbedingt den Vermieter um Erlaubnis bitten. Sonst droht Ärger. Jetzt hat das Amtsgericht München entschieden, dass eine fristlose Kündigung nicht unwirksam ist, wenn ein Mieter die Wohnung unerlaubt untervermietet und auf Anfrage des Vermieters dies noch leugnet. 

Unzulässige Untervermietung nicht zwangsläufig Kündigungsgrund

Unzulässige Untervermietung nicht zwangsläufig Kündigungsgrund

Das Geld wird knapp und die Mieten sind hoch. Was liegt näher als aus den eigenen vier Wänden eine Wohngemeinschaft zu machen und so diesen Hauptkostenfaktor in deutschen Privathaushalten aufzuteilen. So oder so ähnlich könnte auch der Kläger folgender Klage vor dem BGH gedacht haben. Dieser hatte seinen Vermieter um Erlaubnis für die Begründung eines…

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