Der BGH hat in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine geschiedne Hausfrau, die in der Ehe über Jahrzehnte Haushalt und Kindererziehung übernommen hat, Anspruch auf unbegrenzten Geschiedenenunterhalt hat.

Gerade in „Altehen“ mit einem Alleinverdiener sei die wirtschaftliche Verflechtung besonders groß. Die nacheheliche Solidarität sei hier besonders zu beachten und könne es gebieten, von einer Befristung oder Kürzung des Unterhalts abzusehen, so der BGH.

BGH, Urteil vom 6. 10. 2010  Az.:  XII ZR 202/ 08