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Ein Fernseher gehört nicht zur Wohnungs-Erstausstattung

Ein Fernseher gehört nicht zur Wohnungs-Erstausstattung

Ein Hartz 4 – Bezieher hat keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für einen Fernseher bei der Übernahme der Kosten für die Wohnungs-Erstausstattung. Zur Erstausstattung einer Wohnung gehörten nach ständiger Rechtsprechung des BSG wohnraumbezogene Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen erforderlich sind. Hierzu zähle ein Fernsehgerät…

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