Jobcenter muss bei Schuldentilgung helfen
Das Jobcenter hat dem Kläger -einem „Hartz-4-Empfänger“- Abschläge für die Zahlung von Energiekosten überwiesen. Dieser hat die Zahlungen nur teilweise an die Energielieferanten weitergeleitet. Dadurch hatten sich Schulden in Höhe von rund 3000 € angehäuft. Nachdem der Energielieferant die Versorgung eingestellt hat, bat der Kläger beim Jobcenter um eine Darlehensgewährung zwecks Ausgleich der Verbindlichkeiten. Zunächst…