...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Streik

Streik ist höhere Gewalt – Keine Entschädigung für Fluggäste

„Angesichts der für Mittwoch drohenden Streiks bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) habe ich heute einen letzten Versuch zur Klärung der strittigen Punkte gestartet. Die Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) hat meine Initiative aufgegriffen“, so Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) heute. Der Fluglotsenstreik ist damit erstmal vom Tisch. Was ist aber, wenn ein Flug ausfällt? Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von mehr als drei Stunden haben die betroffenen einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis zu 600 €. Im Falle eines Streiks leider nicht. Die Streiks werden fast ausnahmslos als höhere Gewalt einzustufen, so dass der Fluganbieter keine Entschädigung zahlen muss.

Beamtete Lehrer dürfen streiken

Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass beamtete Lehrer streiken dürfen. Das Streikverbot gilt nur für hoheitlich tätige Beamte, darunter Mitglieder der Streitkräfte, Polizei und Beamte der Landesverteidigung. Die Kammer folgte insoweit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bereits in zwei Entscheidungen zu Art. 11 EMRK (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) in den Jahren 2008 und 2009 festgestellt hatte, dass das Streikrecht für öffentliche Bedienstete zwar eingeschränkt werden könne, jedoch nur unter engen Voraussetzungen; denn es dürfe nur bestimmte Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes betreffen, nicht aber den öffentlichen Dienst insgesamt.

VG Kassel, Urtei von 27.07.2011, Az.: 28 K 574/10.KS.D und 28 K 1208/10.KS.D

Streikverbot für Lehrer nicht rechtswidrig

Einem beamteten Lehrer, der wegen der Teilnahme an einem Streik seiner Unterrichtsverpflichtung nicht nachkommt, können die Dienstbezüge für den Tag, an dem gestreikt wurde, gekürzt werden. Darüber hinaus darf der Dienstherr dem Betroffenen eine Geldbuße auferlegen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den im Grundgesetz hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, wozu auch das allgemeine Streikverbot für Beamte zählt.

VG Osnabrück, Urteil vom 19.08.2011, Az.: 9 A 1/11, 9 A 2 /11

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