...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Steuererklärung

Zivilprozesskosten können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden

Der BFH hat entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden können und änderte damit die bisherige Rechtsprechung. Unausweichlich seien derartige Aufwendungen allerdings nur, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine. Davon sei auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg, so das Gericht.

BFH, Urteil vom 12.05.11  Az.: VI R 42/10

Steuervereinfachungen vom Bundesrat gestoppt

Der Bundesrat hat das Steuervereinfachungsgesetz der Bundesregierung vorerst gestoppt. Damit ist die Möglichkeit, die Lohnsteuererklärung alle zwei Jahre abzugeben oder die Erhöhung der Arbeitnehmerpauschale vorerst vom Tisch. Die Arbeitnehmerpauschale sollte schon in diesem Jahr von 920 auf 1000 € erhöht werden. Die Bundesregierung will jetzt prüfen, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll.

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