Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Aufforderung durch den Arbeitgeber an einem Sprachkurs (auf eigene Kosten) teilzunehmen, um für die Arbeit notwendige Sprachkenntnisse zu erwerben,  keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darstellt. Der Arbeitgeber kann das Absolvieren von Sprachkursen verlangen, wenn die Arbeitsaufgabe die Beherrschung der deutschen (oder einer fremden) Sprache erfordert, so das Gericht.

BAG, Urteil vom 22.06.2011  Az.: 8 AZR 48/10