Schlagwort: Sperrfrist

Papstbeleidigung durch Mitarbeiter einer kirchlichen Einrichtung

Papstbeleidigung durch Mitarbeiter einer kirchlichen Einrichtung

Das Landesozialgericht Baden Württemberg hat entschieden, dass die Beleidigung des Papstes durch einen Angestellten einer kirchlichen Einrichtung zur fristlosen Kündigung und Verhängung einer 12-wöchigen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen kann. Der Betroffene hat im Internet unter einem Pseudonym diffamierende Texte veröffentlich. Nachdem Bekanntwerden drohte der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung. Letztendlich schlossen die Parteien dann aber…

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