Viele Reisende buchen sich für einen Mietwagen, um auch ohne den eigenen Wagen mobil und unabhängig zu sein. Viele Autoverleihe bieten hierfür auch geeignete Wagen und Tarife an. Allerdings ist eine weitere wichtige Frage an dieser Stelle noch offen: wie sieht es mit der Mietwagen-Versicherung aus, für den Fall, dass doch noch ein Schaden entstehen sollte?

Hier liegt der Fall natürlich bei jedem Anbieter anders. Doch neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung sind sehr viele andere Dinge nicht mit abgedeckt. Hier muss jeder selbst entscheiden, wie viel Geld man bezahlen und wie man versichert sein möchte. Diebstahl und Vandalismus sind so die einen Sachen, während aber eigentlich jede Versicherung für den Schadensfall eine Selbstbeteiligung voraussetzt. Und die wird schon bei dem berühmten Kratzer, selbst verschuldet oder nicht, eingefordert. In welcher Höhe diese liegt, kommt wieder auf den Vertrag an, beläuft sich aber meist auf eine Summe zwischen 500€ und 2000€; sollte hier der Schadensfall eintreten, wird dies für die meisten eine höhere finanzielle Belastung bedeuten. Allerdings rät auch der ADAC dazu, die Selbstbeteiligung von vornherein auszuschließen, um diesem Problem nicht gegenüberstehen zu müssen.

Einer Studie von Halo Insurance zufolge verlangen die herkömmlichen Mietwagen-Anbieter allerdings einen sehr hohen Preis, um die Eigenbeteiligung auszuschließen. So kommt die Studie zu dem Schluss, dass bei einem Mietwagen mit Selbstbeteiligungs-Ausschluss durchschnittlich 63% der Kosten für die Versicherung aufgewendet werden müssen. Dementsprechend kommt man dann an dem Punkt an, wo man zwar einen günstigen Wagen gefunden hat, aber dann bei der Versicherung dazu bezahlen muss. Allerdings gibt es auch mittlerweile Anbieter im Internet, bei denen separat eine Mietwagen-Versicherung abgeschlossen werden kann und wo es sich lohnt zu vergleichen. Generell ist es empfehlenswert, dies schon vor der Reise zu klären, da man so die deutschen Konditionen und den Vertrag in deutscher Sprache erhält.

 

Gastbeitrag von Eva Henrich