Schlagwort: Rind

Keine Haftung des Landwirts bei ausgebrochenem Rind

Keine Haftung des Landwirts bei ausgebrochenem Rind

Ein Landwirt muss keinen Schadensersatz leisten, wenn ein trächtiges ausgebrochenes Jungrind aufgrund einer Panikreaktion auf die Straße läuft und dort mit Fahrzeugen kollidiert. Dies gilt auch dann, wenn sich der Zaun an der Ausbruchsstelle nicht in ordnungsgemäßem Zustand befand, denn selbst dann, wenn der Landwirt den vom Sachverständigen bei Jungrindern für erforderlich angesehenen Zaun angebracht…

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