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Energiepreisänderung nur per Brief wirksam

Energiepreisänderung nur per Brief wirksam

Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass eine Preisänderung durch einen Energieanbieter, die dem Kunden nur per Email mitgeteilt wird, nicht ausreichend sei. Weil Kunden eine E-Mail leichter als einen Brief übersehen könnten, sei die elektronische Nachricht über die Preiserhöhung nicht als gleichwertig anzusehen, so die Dortmunder Richter.  LG Dortmund, Urteil vom 14.01.2011 Az.: 25 O…

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