...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Neuer Personalausweis

E-Government-Gesetz ist da

E-Government-Gesetz ist daDas Gesetz zur Förderung elektronischer Verwaltungsdienste (E-Government-Gesetz) wurde vom Bundestag beschlossen. Das neue Gesetz macht den Umgang der Bürger mit der Verwaltung einfacher. Die Bürgerinnen und Bürger können beispielsweise ihre Anträge rund um die Uhr stellen oder dem Amt notwendige Unterlagen übermitteln, und zwar von eigenem PC aus.  Um an dem neuen Verfahren teilnehmen zu können, benötigt der Bürger den neuen Personalausweis mit frei geschalteter Onlinefunktion.

Gebühren für den neuen Personalausweis stehen fest

Der neue Personalausweis wird am 01.11.2010 eingeführt (wir berichteten). Nun stehen auch die Gebühren fest.

Personen ab 24 Jahren: 28,80 €
Personen unter 24 Jahren: 18,80 €

Für Bedürftige ist die Gebührenreduzierung oder Gebührenfreiung durch die Bundesländer möglich

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