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Schlagwort: Mobilfunk

Nachbar muss die genehmigte Mobilfunksendeanlage dulden

Nachbar muss die Mobilfunkanlage duldenDas OLG Dresden hat entschieden, dass der Nachbar einer genehmigten Mobilfunkanlage  diese bei Einhaltung der genehmigten Grenzwerte dulden muss und damit die Klage eines betroffenen Bürgers auch in der zweiten Instanz zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts muss die Klägerin den Betrieb der von der Beklagten betriebenen Mobilfunksendeanlage dulden, weil sie durch die von dort ausgehende Strahlung nur unwesentlich beeinträchtigt werde. Der Klägerin konnte nicht beweisen, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte bestehe und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte erhoben werden könne.

OLG Dresden, Entscheidung vom 19.03.2013, Az.: 9 U 1265/12

Mobilfunk-Sendemasten sind teilweise auch in reinem Wohngebiet zulässig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Mobilfunksendestation auch in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn es sich, was regelmäßig der Fall ist, um eine Nebenanlage handelt.

VG Koblenz, Urteil vom 01.03.2011 – 1 K 1099/10.KO.

Handysperre erst ab 75 Euro Schulden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter einen Mobilfunkanschluss erst dann sperren darf, wenn der Kunde mindestens mit 75 Euro im Verzug ist. Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der noch zu erbringenden Mobilfunkdienstleistungen stehe dem Mobilfunkanbieter danach nicht zu, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Teil der Gegenleistung noch offen stehe, so die Richter.

BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 Az.:  III ZR 35/10

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