Nachbar muss die genehmigte Mobilfunksendeanlage dulden
Das OLG Dresden hat entschieden, dass der Nachbar einer genehmigten Mobilfunkanlage diese bei Einhaltung der genehmigten Grenzwerte dulden muss und damit die Klage eines betroffenen Bürgers auch in der zweiten Instanz zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts muss die Klägerin den Betrieb der von der Beklagten betriebenen Mobilfunksendeanlage dulden, weil sie durch die von dort ausgehende…