Kann man einen im Internet geschlossenen Maklervertrag widerrufenNahezu jeder Makler hat die Vorteile, die das Internet bei der Vermarktung von Immobilien bietet, erkannt. Deshalb werden auch immer mehr Maklerverträge entweder direkt über die Homepage des Maklers oder eines der zahlreichen Immobilienportale geschlossen. Dass das Internet bei der Vermarktung der Objekte den Makler seiner Provision kosten kann, wenn er nicht ordnungsgemäß seine Kunden aufklärt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Jena.