Leiharbeitnehmer dürfen bei Personalratswahlen wählen und gewählt werden
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Leiharbeiter, die längerfristig in einer öffentlichen Dienststelle eingesetzt werden, bei der Personalratswahl sowohl wählen als auch gewählt werden dürfen. Maßgeblich für das personalvertretungsrechtliche Wahlrecht sei allein die auf eine gewisse Dauer von länger als drei beziehungsweise sechs Monaten angelegte tatsächliche Eingliederung der Leiharbeitnehmer in die Arbeitsorganisation der Beschäftigungsdienststelle,…