Beamtete Lehrer dürfen streiken
Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass beamtete Lehrer streiken dürfen. Das Streikverbot gilt nur für hoheitlich tätige Beamte, darunter Mitglieder der Streitkräfte, Polizei und Beamte der Landesverteidigung. Die Kammer folgte insoweit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bereits in zwei Entscheidungen zu Art. 11 EMRK (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) in den Jahren 2008…