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Deutsche Post muss keine NPD-Publikationen zustellen

Deutsche Post muss keine NPD-Publikationen zustellen

Das OLG Dresden hat entscheiden, dass die Deutsche Post AG nicht verpflichtet werden kann, mit der NPD einen Vertrag über Beförderung der NPD-Infoschrift „Klartext“ zu schließen. Ein gesetzlich geregelter Abschlusszwang sei nicht gegeben, weil es sich bei der Publikation nicht um eine Zeitung oder Zeitschrift im Sinne des Post-Universaldienstleistungsverordnung handle; insbesondere fehle es auch an…

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