Abmeldung beim Pfarrer reicht nicht aus um aus der Kirche auszutreten
Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Abmeldung beim zuständigen Gemeindepfarrer nicht ausreichen ist, um aus der Kirche auszutreten. Aus staatlicher Sicht ist ein Kirchenaustritt zunächst dann beachtlich, wenn diesbezügliche staatliche Regelungen eingehalten worden sind, so das Gericht. Anmerkung des Verfassers: Wer aus der Kirche austreten will, muss dazu nicht seinen Pfarrer aufsuchen. Die Abmeldung…