...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Kinder

Kann ein Kind als Zeuge aussagen?

Mein 6-jähriger Sohn war letzte Woche Zeuge eines schweren Verkehrsunfalls. Kann er jetzt als Zeuge vor dem Gericht aussagen?

Ein minderjähriges, nichtgeschäftsfähiges Kind kann grundsätzlich als Zeuge vernommen werden. Ein festes Alter, ab welchem ein Kind als Zeuge an einem Prozess teilnehmen darf, gibt es nicht. Einzige Voraussetzung ist, dass von ihm eine verständliche Aussage zu erwarten ist. Ob dies bei einem Sechsjährigen der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Gericht wird vermutlich das Kind hören wollen, wenn keine anderen Zeugen zur Verfügung stehen.   

Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für illegales Filesharing

Das OLG Köln hat in einem Berufungsverfahren vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09, Folgendes entschieden: Inhaber eines Internetzugangs können auch dann zur Zahlung von Abmahnkosten herangezogen werden, wenn ihnen persönlich das Bereitstellen von Musikstücken zum Download nicht nachgewiesen werden kann.

Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sie ihren Kontrollpflichten – hier gegenüber den Kindern – nicht nachgekommen sind. Wie diese Kontrollpflichten auszusehen haben, hängt vom Einzelfall ab. Sind die Kinder aufgrund ihres Alters (hier 10 und 13 Jahre) in der Lage Filesharing zu betreiben, so reicht eine einfache Ermahnung nicht aus. Und zwar auch dann nicht, wenn den Eltern keine Anhaltspunkte für illegales Filesharing durch die Kinder vorliegen. Die Eltern haben in einem solchen Fall Maßnahmen wie die Einrichtung einer Firewall oder reglementierter Benutzerkonten zu treffen.

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