...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Hotel

Zwangsumzug im Urlaub wegen Überbelegung – Schadensersatz ?

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Reisender keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit hat, wenn der wegen Überbelegung seines Hotels zu Beginn und am Ende seines Urlaubs in ein anderes Hotel umziehen muss. Die erste und letzte Nacht in einem Hotel stellt einen Mangel dar. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bestünde allerdings nicht. Dieser setze eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise voraus. Zwei Umzugstage seien nicht als derartig gravierend anzusehen, dass den Reisenden die verbliebenen restlichen sechs Tage keinen Erholungswert mehr bringen könnten, so das Gericht.

AG München, Urteil vom 26.01.2011, Az.: 171 C 25962/10

Schadenersatz bei Bauarbeiten auf Hotelgelände

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Urlauber einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn auf einem Hotelgelände täglich mit viel Lärm und Staub gebaut wird. Durch den Baustellencharakter des Hotels und die Verlegung des Speisesaals in eine offene Bar sei die Reise so mangelhaft, dass die Urlauber zudem 60 Prozent des Reisepreises zurückerhalten, so die Frankfurter Richter.

LG Frankfurt, Urteil vom 17.12.2009 Az.: 2-24 S 140/09

Hausverbot für den NPD-Vorsitzenden in einem Nobelhotel rechtmäßig

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Nobelhotels aufgrund seines Hausrechts frei darüber entscheiden darf, wem er Zutritt zu seinem Hotel gewähren will. Für ein Hausverbot müsse wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Grundrechte des Gastes allerdings ein sachlicher Grund vorliegen, der angesichts der politischen Überzeugung des Vorsitzenden der NPD gegeben sei. Der Hotelbetreiber dürfe annehmen, dass sich andere Gäste durch die Anwesenheit des Herrn Voigt provoziert und gestört fühlten, da dessen Überzeugungen in der Gesellschaft stark polarisierende Wirkung hätten, so das Gericht.

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.04.2011 Az.: 1 U 4/10

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