Heizungsausfall in einer Mietwohnung

Die Beseitigung der Mängel einer Wohnung ist grundsätzlich die Sache des Vermieters. Beauftragt der Mieter eigenmächtig einen Handwerker mit der Reparatur, so hat er regelmäßig auch die Kosten zu tragen. Gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn beispielsweise bei klirrender Kälte die Heizung in einer Mietwohnung ausfällt und der Vermieter nicht sofort erreichbar ist? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht in Münster (Az.: 4 C 2725/09) auseinandersetzen.