Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Gesetzesänderungen. Über einige haben wir bereits in den letzten Tagen und Wochen schon berichtet. Hier die Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt jetzt 3,0 %. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Kosten je zur Hälfte.

Arbeitszimmer
Wer regelmäßig zu Hause arbeitet kann unter Umständen rückwirkend zum 01.01.2007 bis zu 1250 € gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Banken-Einlagesicherung
Die Spareinlagen in der EU sind ab sofort bis 100.000 € zu 100 % abgesichert.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von  3750 € auf 3712,50 € Bruttoeinkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in West-Deutschland bleibt bei 5500 €. In den neuen Bundesländern steigt sie auf 4800 €.  

Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 14,9 auf 15,5 %. Die Kosten teilen sich hier der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer je zur Hälfte.

E10 – Biosprit
Zum Jahreswechsel wir eine neue Biosprit-Sorte eingefügt; E10.

Elterngeld
Die Elterngeldempfänger bekommen weniger Geld. Wer mehr als 1200 € verdient hat bekommt ab 2011 nur noch 65 statt bisher 67 % des letzten Nettoeinkommens. Top-Verdiener und Hartz4-Bezieher bekommen kein Geld mehr.

Führerschein mit 17
Junge Menschen ab 17 dürfen jetzt Bundesweit unter Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren.  Dieser muss seit mind. 5 Jahren einen Führerschein haben und in Flensburg max. 3 Punkte.

Geldautomaten
Die Banken müssen ab Mitte Januar an ihren Automaten vor jedem Abholvorgang die Gebühren anzeigen.    

Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger
Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger wird komplett gestrichen.

Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte gehört der Vergangenheit an. ELStAM, ein elektronisches Verfahren, kommt.

Rentenbeiträge für Hartz 4 – Empfänger
Langzeitarbeitslose bekommen keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung.

Strom- und Luftverkehrsabgabe
Strom- und Luftverkehrsabgabe treten in Kraft. Strom und Flugreisen werden teuerer; die Gesellschaften geben die Kosten an die Kunden natürlich weiter.