Inspektion auch in der freien WerkstattDiese Entscheidung wird vielen Garantiegebern der Gebrauchtwagenversicherungen nicht gefallen. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die (kostenpflichtige) Garantie für Gebrauchtfahrzeuge nicht an einer Verpflichtung zur Wartung ausschließlich in Vertragswerkstätten gekoppelt werden darf. Was ist passiert? Der Kläger kaufte bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen. Er erhielt von dem Verkäufer eine Garantie, die an die Bedingung geknüpft war, dass der Käufer die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten ausschließlich in einer vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vornehmen lässt. Der Käufer ließ die fällige Inspektion doch in einer freien Werkstatt durchführen. Wenige Wochen nach der Inspektion blieb das Fahrzeug aufgrund eines Defekts der Ölpumpe liegen.