Telekom darf Flatrate Tarif nicht drosselnWir haben vor wenigen Wochen über den Streit der Telekom mit der Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Köln über die Zulässigkeit der Drosselung der DSL-Geschwindigkeit bei einer Flatrate berichtet. Die enttäuschten Vertreter der Telekom wollten nach der Verkündung der Entscheidung die schriftliche Begründung zunächst abwarten um dann über die Einlegung der Rechtsmittel zu entscheiden. Die Entscheidung ist wohl getroffen. Nach Berichten des Nachrichtenmagazin Focus will die Telekom jetzt die Entscheidung akzeptieren.