Radfahrverbot bei fehlender Fristsetzung für MPÜ rechtswidrig
Nachdem er mit einem Blutalkoholgehalt von knapp 1,7 Promille einen Verkehrsunfall verursacht hatte, entzog die zuständige Straßenverkehrsbehörde dem Alkoholsünder die Fahrerlaubnis. Einige Jahre später wurde er wiederholt mit mehr als 3 Promille, diesmal mit einem Fahrrad unterwegs, erwischt. Die Straßenverkehrsbehörde forderte ihn auf „unverzüglich“ ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Nachdem er der Aufforderung nicht nachkam, verbot…