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Job-Center muss die volle Fahrtkosten erstatten

Job-Center muss die volle Fahrtkosten erstatten

Wenn der Job-Center einen Leistungsempfänger zum Meldetermin einlädt, muss er ihm die Fahrtkosten vollständig erstatten. Dies hat das Landessozialgericht München (LSG) entschieden.  Wer zu einem Meldetermin eingeladen werde, müsse dem zwingend folgen. In der Folge müsse das einladende Job-Center auch die Fahrtkosten erstatten. Die Erstattungshöhe stehe zwar im Ermessen der Behörde, das von den Gerichten…

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