Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Rechtsanwaltskosten in einfach gelagerten Fällen nur dann zu ersetzen sind, wenn der Gläubiger geschäftlich unerfahren ist oder die Schadensregulierung verzögert wird. In dem zu entscheidenden Fall hat eine Versicherungsnehmerin durch ihren Rechtanwalt ihren Versicherer gemahnt, der zum Fälligkeitstermin die Überweisung aus einer Rentenversicherung nicht getätigt hat. Der Versicherer zahlte anschließend sofort die vereinbarte Summe, verweigerte aber die Übernahme der Rechtsanwaltskosten.