...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Erhöhung

Hartz IV-Erhöhung ab Januar 2014

Hartz 4 Erhöhung ab 2014Der Bundesrat hat heute der vorgeschlagenen Erhöhung der Hartz 4-Regelsätze zugestimmt. Die Rund 6 Mio. Empfänger erhalten 2,27 % mehr Geld. Alleinstehende bekommen 9 Euro mehr und damit 391 €; Paare/Bedarfsgemeinschaften erhalten 353 € (8Euro mehr), Kinder und Jugendliche erhalten je nach Regelbedarfsstufe 5 bis 7 Euro mehr. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau. Die neue Regelung gilt auch für die Sozialhilfe und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die Grundsicherung wird erhöht – Alleinstehende Empfänger erhalten 10 € mehr

Der Bundesrat hat am 14.10.2011 der Erhöhung der Grundsicherung für Alleinstehende zugestimmt. Die Grundsicherung erhöht sich am dem 01.01.2012 um zehn Euro monatlich. Ein Alleinstehender erhält dann 374 €, also 10 € mehr als bis jetzt.  Für Kinder im Alter von sechs bis unter 14 Jahren und Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren bleiben die Sätze unverändert (251 Euro und 287 Euro).

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