Filesharing-Eltern haften nicht für volljährige KinderDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Urteil vom 8. Januar 2014 Az.: I ZR 169/12), dass die Eltern als Anschlussinhaber eines Internetanschlusses nicht haften, wenn ein volljähriges Kind über den Anschluss der Eltern Filesharing betreibt und dadurch die Urheberrechte anderer verletzt. Was sich alles durch diese Entscheidung ändert, lesen Sie in diesem Beitrag.