Der Kunde zog in ein Gebiet ohne DSL-Leitungen. Seinen vor Umzug mit einem DSL-Anbieter geschlossenen Vertrag über eine Laufzeit von 2 Jahren wollte er daraufhin kündigen. Schließlich bringt ihm der DSL-Vertrag aufgrund des Umzugs keinen Nutzen mehr. Eine Kündigung ist laut BGH in einem solchen Fall jedoch unzulässig (Urteil vom 11. November 2010 – III ZR 57/10). Der Umzug in ein Nicht-DSL-Gebiet fällt in den Risikobereich des Kunden. Denn der Kunde profitiert auf der anderen Seite auch von den aufgrund der langen Vertragslaufzeit niedrigen Grundgebühren. Er muss somit in den sauren Apfel beißen und die monatlichen Rechnungen weiterhin zahlen.

Glück hätte ein Kund aber dann, wenn der DSL-Anbieter aus Kulanz der Kündigung zustimmt oder wenn ein Sonderkündigungsrecht für den beschriebenen Fall bei Vertragsschluss vereinbart wurde.