Miete muss pünktlich gezahlt werden
Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden, dass der Vermieter kündigen darf, wenn der Mieter fortlaufend die Miete zu spät entrichtet. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Mieter nur fahrlässig gehandelt hat, weil er aufgrund eines Irrtums davon ausging, dass er die Miete erst zur Monatsmitte zahlen muss, so die Karlsruher Richter. BGH, Urteil…