Schlagwort: defekte Elektronik

Wer die Kaufsache nicht herausrückt, kann auch keine Sachmangelrechte geltend machen

Wer die Kaufsache nicht herausrückt, kann auch keine Sachmangelrechte geltend machen

Ein Käufer führt eine defekte Elektronik am Neuwagen an und verlangt vom Verkäufer die Lieferung eines neuen Fahrzeugs. Das alte Fahrzeug will er derweil bei sich behalten, statt es an den Verkäufer – wie von diesem verlangt – zur Sichtung des Mangels herauszugeben. Der BGH hat entschieden (Urteil vom 10. März 2010 – VIII ZR…

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