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Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten

Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein staatliches Glücksspielunternehmen nicht auf öffentlichen Bussen mit den Aufschriften „Lotto – Guter Tipp“, “Fahrscheine vorn – Spielscheine am Kiosk“ sowie „Jeden Tag Gewinne bis 1 Million Euro -KENO die tägliche Zahlenlotterie“ für ihre Glücksspiele werben darf. Die Werbung verstößt gegen das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Sachlichkeitsgebot und ist deshalb…

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