Gilt das Kopftuchverbot für ale Beamtinnen?Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf könnte die Diskussion im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuchs im öffentlichen Dienst wieder aufwärmen. Die Klägerin, eine Beamtenanwärterin muslimischen Glaubens, die aus religiösen Gründen Kopfbedeckung (Kopftuch) trägt,stellte den Antrag auf Übernahme als Beamtin auf Probe in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.